„MACH DEIN HANDY NICHT ZUR WAFFE“

In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Ihnen können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die Aufklärungskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ des Justiz- und Kultusministeriums soll Schülerinnen und Schüler für diese Themen sensibilisieren.

Hierfür ist während der Friedenstage Frau Lederer, die Richterin beim Amtsgericht Hersbruck ist, an unsere Schule gekommen und hat mit unseren 8. Klassen Beispielsfälle und mögliche strafrechtliche Folgen diskutiert.

So können zum Beispiel leichtfertig in WhatsApp-Gruppen verschickte Inhalte schwerwiegende Konsequenzen haben.

Frau Lederer klärt über die strafrechtlichen Folgen des Handymissbrauchs auf.

Das Überlassen pornographischer Bilder oder Videos an unter 18-Jährige sowie der Besitz und die Verbreitung von pornographischen Inhalten, die unter 18-Jährige zeigen, sind nach Strafgesetzbuch strafbar. Was viele nicht wissen ist, dass ein „Besitz“ bereits dann vorliegt, wenn jemand so ein Foto oder Video zugesandt bekommt und nicht unverzüglich aus seinem Speicher löscht oder der Schule bzw. der Polizei mitteilt. Bei Erwachsenen droht sogar eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

Auch die Verbreitung nationalsozialistischer, antisemitischer und rassistischer Inhalte, wie das Versenden von Bildern mit Hakenkreuzen, ist oftmals strafbar.

Genauso verhält es sich bei unbefugten Audio- oder Videoaufnahmen (z.B. im Klassenzimmer, aber auch von einer Audio- oder Videounterrichtseinheit im Rahmen des Distanzunterrichts) und beim Verbreiten dieser Aufnahmen.

Cybermobbing, wie zum Beispiel das Kommentieren des Fotos eines Mitschülers in einem sozialen Netzwerk mit beleidigenden Äußerungen oder Beleidigungen der Lehrkräfte im Rahmen einer Statusmeldung seines Profils auf einem sozialen Netzwerk, können ebenfalls strafbar sein, genauso, wie der Download eines Films auf einer erkennbar illegalen Homepage. Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den vielen Möglichkeiten, sein Handy zur „Waffe“ zu machen. Hoffentlich tragen die Informationen dazu bei, den oftmals leichtfertigen Umgang mit seinem Handy zu überdenken. Wer mehr darüber erfahren will kann das zum Beispiel über die Internet-Seite vom Bayerischen Staats-Ministerium der Justiz und vom Bayerischen Staats-Ministerium für Unterricht und Kultus.

https://www.machdeinhandynichtzurwaffe.de

Herzlichen Dank nochmal an Frau Lederer für den aufschlussreichen Vortrag.

Oliver Maier